Wiederholprüfung für Schweiß- und Schneidanlagen
Die Unfallverhütungsvorschriften* schreiben zwingend die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wie Schweiß- und Schneidanlagen vor. Diese muss in regelmäßigen Zeitabständen während der Benutzung und nach einer Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme erfolgen.
Die Prüfungen sind von einer autorisierten Fachkraft durchzuführen und zu protokollieren.
Merkle übernimmt die erforderlichen Prüfungen für Sie mit einem zugelassenen, computergesteuerten Prüfgerät, protokolliert alle Prüfschritte lückenlos und erstellt als Nachweis ein Prüfprotokoll.
* Unfallverhütungsvorschrift nach EN 60974-4 (VDW 0544-4), BGV A3 (DGUV Vorschrift 3), TRBS 1201
Ihre Vorteile:
- Regelmäßige Wiederholprüfung Ihrer Schweiß- und Schneidanlagen
- Höchste Rechtssicherheit und Unfallschutz Ihrer Mitarbeiter
- Früherkennung von möglichen Folgeschäden
- Kostengünstiger Service
- Entlastung Ihrer Führungskräfte-Verantwortung
- Erstellung des Prüfprotokolls vor Ort